Die Ergotherapie bedarf einer ärztlichen Verordnung, um als Pflichtleistung der Krankenkasse anerkannt zu sein. Diese Verordnung kann von Hausarzt, Psychiater, zuständigem Arzt in der Klinik und anderen ärztlichen Behandlern ausgestellt werden. Bitte dazu das aufgeführte Formular benutzen und an mich senden/weitergeben/mailen. Für die Domizilbehandlung muss zwingend beim Ort der Behandlung "zu Hause" angekreuzt werden.